CEA empfiehlt Artikel 9 so flexibel wie möglich zu halten, um die Kapazität des Versicherungsmarktes vor möglichen, übermäßig hohen Ansprüchen zu schützen. Dies beinhaltet auch AIFMs die Freiheit zu geben, den Umfang ihrer Abdeckung eigenständig zu bestimmen. Das gelte auch bei künftigen Anpassungen.