
EFRAG empfiehlt dem Interpretationskommitte den Verweis auf "rarely be appropriate " aus dem Wortlaut für die Ablehnung zu streichen. EFRAG empfiehlt auch eine Änderung in der Formulierung für die Ablehnung um zu verdeutlichen, dass ein DDM verwendet werden könne, soweit dies mit den Anforderungen gemäß IAS 36 in Einklang steht.